> Infos zum Kirchenbeitrag der Evangelischen Kirche in Österreich
> Kirchenbeitragsrechner der Evangelischen Kirche in Österreich
Es ist Ihnen sicher klar, dass jede Gemeinschaft eine Finanzierungsform braucht. Die Kirchenbeitragsordnung ist vielleicht nicht ideal; sie ist jedoch insoferne gerecht und fair, da sie von den Einkommensverhältnissen der beitragspflichtigen Mitglieder ausgeht und damit versucht, sozial angemessen vorzugehen. Die Evangelische Kirche ist demokratisch organisiert und besitzt keinen Kirchenstaat. Umso mehr sind wir auf die Unterstützung der einzelnen Gemeindeglieder angewiesen. Die Aufgaben sind vielfältig und aufwändig. Zahlreiche karitative und soziale Hilfen für Menschen sind nur durch diese Beiträge möglich.
Durch die Leistung des Kirchenbeitrages haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Leistungen wie z.B. Amtshandlungen (Taufen, Trauungen, ..) kostenlos in Anspruch zu nehmen, sondern werden auch stets über das vielfältige Angebot an Veranstaltungen im Gemeindeleben für alle Altersgruppen (Kinder-, Jugend-, Erwachsenen-, Bildungsarbeit, Musik etc.) informiert. Die Pfarrgemeinde ist bemüht, Ihren Mitgliedern auch Hilfestellung in Lebensfragen zu geben (Seelsorge, Besuchsdienst, Personenhilfsfonds, etc.). Ziel ist es u.a., eine Gemeinschaft zu sein, in der Menschen durch den Glauben an den Gott der Liebe befähigt sind zu einem guten und beispielgebenden Miteinander als Beitrag für eine friedvollere und gerechtere Welt.
Der Kirchenbeitrag ist die finanzielle Grundlage unserer Kirche. Wir bitten Sie daher, dass auch Sie den entsprechenden Beitrag leisten. Mit dem Berechnungsformular für die Ermittlung des Kirchenbeitrages können Sie anhand Ihres lohn- bzw. einkommensteuerpflichtigen Einkommens die Höhe Ihres Kirchenbeitrages berechnen.
Falls Sie zur Berechnung Rückfragen haben können Sie diese natürlich gerne an die Pfarrgemeinde richten.
Hinweis: Bei der Veranlagung zur Lohn-/Einkommensteuer können bis zu € 400.- im jeweiligen Jahr bezahlter Kirchenbeitrag als steuerfreie Sonderausgabe geltend gemacht werden. Seit 2017 werden die bezahlten Kirchenbeiträge von der Pfarrgemeinde direkt an das Wohnsitzfinanzamt gemeldet und bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einommensteuerveranlagung automatisch berücksichtigt.
Kontakt: kb@evgalli.at
Hilfreiche Informationen
Beitragspflichtig ist jeder Evangelische (ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit) der in Österreich seinen Hauptwohnsitz oder seinen Wohnsitz hat.
Beitragsgrundlage ist i.d.R. das steuerpflichtige Einkommen des dem Beitragsjahr vorangegangenen Jahres (z.B. Einkommen 2017 ist Grundlage für den Kirchenbeitrag 2018) oder hilfsweise der „Lebensaufwand“; bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen bildet der Einheitswert die Beitragsgrundlage.
Wenn die zur Ermittlung der Beitragsgrundlage erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden, erfolgt die Festsetzung des Kirchenbeitrages durch die Kirchenbeitragsbehörden aufgrund einer Schätzung nach statistischen Werten.
Ermäßigungen des Kirchenbeitrages
Für jedes Kind, für das dem Beitragspflichtigen Familienbeihilfe gewährt wird, vermindert sich der Kirchenbeitrag um jährlich € 22,- (für Kinder mit besonderen Bedürfnissen um 44,-).
Wenn Sie Anspruch auf den steuerlichen Alleinverdiener- oder Alleinerhalterabsetzbetrag haben, vermindert sich der Kirchenbeitrag um jährlich € 15,-.
Eine weitere Ermäßigung ist im Einzelfall bei schwierigen Situationen und Umständen denkbar und kann im Rahmen eines Gespräches bei der Kirchenbeitragsstelle gewährt werden.
Gemischtkonfessionelle Partnerschaften
Wenn nur ein Ehepartner (Partner) Angehöriger der Evangelischen Kirche ist, gilt folgendes:
Beziehen beide Ehepartner Einkünfte, entrichtet der evangelische Partner den Beitrag nach seinem Einkommen/Vermögen/Lebensaufwand.
Ist der evangelische Partner Alleinverdiener, ist sein Kirchenbeitrag um jenen Betrag zu vermindern, den der nichtevangelische Partner an seine Kirche (gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft) leistet, höchstens jedoch um die Hälfte.
Ist der evangelische Partner ohne Einkommen, ist die Beitragsgrundlage der ihm gegenüber dem anderen Partner zustehende Unterhaltsanspruch (i.d.R. ein Drittel des Einkommens des nichtevangelischen Partners).
Höhe des Kirchenbeitrages
Bei lohn- bzw. einkommensteuerpflichtigen Einkünften sowie bei der Berechnung nach „Lebensaufwand“ beträgt der Kirchenbeitrag 1% der Beitragsgrundlage abzüglich € 44,–
Bei Berechnung vom Vermögen (Einheitswert) beträgt der Kirchenbeitrag 7 Promille des Einheitswertes.
Auf den so berechneten Kirchenbeitrag wird noch die Gemeindeumlage aufgeschlagen. Im Falle unserer Evangelischen Pfarrgemeinde Gallneukirchen beträgt diese 10%.
Eine Entrichtung des Kirchenbeitrages in Raten oder mittels Dauerauftrag ist ebenfalls möglich; wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall an die Kirchenbeitragsstelle.